TAGESELTERN: TAGESELTERN WERDEN TAGESELTERN SUCHEN  
 
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Verein für Pflegeeltern, Adoptiveltern, Tageseltern und Eltern im Ostalbkreis
Link zu: www.tagesmuetter-bw.de
     
TAGESELTERN WERDEN:

Tageseltern betreuen

- meist neben eigenen Kindern - die Kinder anderer Eltern. Je nach Bedarf sind Kinder von 0-14 Jahren in Tagespflege. Die Betreuungszeiten passen sich den Bedürfnissen der Eltern und den Möglichkeiten der Tageseltern an.

Tageseltern schaffen
für die betreuten Kinder eine familienähnliche Situation, in der sich Kinder wohl fühlen können.
Tageskinder leben mit den Kindern der Tageseltern in geschwisterähnlichen Verhältnissen. Während einer Eingewöhnungszeit sind die Eltern präsent und vereinbaren mit den Tageseltern die gemeinsame Erziehungshaltung. Der Übergang zur Tageseltern fällt den Kindern oft leichter, als man vermutet.

Wer Tagesmutter oder -vater werden will

wird in Qualifizierungskurs aus- und weitergebildet. Kurs I vermittelt Rechtsgrundlagen und beleuchtet die Perspektive der Tageseltern, des Kindes und der Eltern, während Kurs II Sicherheit in Pädagogik, Psychologie und Kommunikation geben soll. Diese Kurse werden vormittags von 8:30 bis 11:30 Uhr in den Räumen von P.A.T.E. mit Kinderbetreuung fortlaufend durchgeführt. Vernetzung und Austausch, aber auch die neuesten Veränderungen sind Themen im Erfahrungsaustausch mit professioneller Leitung. Erfahrene Tagesmütter/-väter bieten im Café-Pate ein Forum um miteinander ins Gespräch zu kommen, sich auszutauschen, den Alltag besser zu meistern.
Diese Ausbildung kommt nicht nur den Tageskindern zugute, sondern auch den eigenen Kindern.

Wer Tagesmutter oder -vater wird,

wird von kompetenten sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen des Vereins PATE bei der Vermittlung eines Tageskindes, während des Pflegeverhältnisses und in Konfliktfällen beraten.

Bei Interesse melden Sie sich zu einer Informationsveranstaltung während der Bürozeiten (siehe Startseite) an.

Nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg muss jedes Kind vor Aufnahme in eine Einrichtung oder in Kindertagespflege ärztlich untersucht werden.
Link:
Anschreiben an Tagesmütter

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz KiTaG als PDF-Datei
Link: Bescheinigunsformular


Aktuelle Informationen finden Sie hier:
- Tagespflegevertrag (Stand: Jan. 2012) (PDF-Datei)
- Stundenblatt zur Berechnung der Betreuungszeiten (PDF-Datei)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung § 4 KiTaG-1 (PDF-Datei)
- Musterrechnung (Textdokument)
- Rechtslage Kindertagespflege (externer Link)

siehe auch Termine